Zugang zum Gebäude nur mit 2G-Nachweis und Maske
Bitte beachtet, dass nach aktueller Verordnung der Eintritt zum Gebäude Oberwaldhalle nur mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erlaubt ist. Im öffentlichen Bereich (Flur, Eingang) besteht außerdem Maskenpflicht (Ausnahme: Kinder bis 5 Jahre).
Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind berechtigt und angehalten, diese Regelungen umzusetzen und entsprechende Prüfungen durchzuführen.
Kinder können, wenn möglich, am Eingang der Halle übergeben werden, da die Eltern, wenn Sie das Gebäude betreten, einen 2G-Nachweis erbringen müssen. Die Kinder selbst sind von der Nachweis-Regelung nicht betroffen.